Am 16.2.1882 heiratete Simon, der zweitälteste Sohn des Firmengründers Carl Gotthelft, die Berliner Kaufmannstochter Getrud Franke. Der Standesbeamte hielt auf den behördlichen Formularen fest, dass beide "mosaischen", also jüdischen Glaubens, seien.
Für Simon, der bereits 1895 verstarb, wäre es am Tag der Eheschließung wohl unvorstellbar gewesen, dass dieselben Formulare Jahrzehnte später dazu dienen würden, seiner Witwe einen weiteren Vornamen zuzuschreiben:
Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen trat zum 1. Januar 1939 mit dem Ziel in Kraft, jüdische Deutsche durch ihre Vornamen identifizierbar zu machen. Trugen sie nicht bereits einen jüdischen Vornamen, der – so die Verordnung - "im deutschen Volk als typisch angesehen“ wurde, hatten sie zusätzlich den Vornamen Israel oder Sara annehmen und ihn m Rechts- und Geschäftsverkehr anzugeben. Wer dies unterließ, wurde mit Gefängnishaft bestraft. Die Verordnung war „der erste Versuch" des Nazisregimes "einer allgemeinen, äußerlichen Kennzeichnung der Juden" (Uwe Diedrich Adam).
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